Nachkontrolle

Ab Anfang des Jahres 2023 hat das KVR München die Pflicht der Nachkontrollen erlassen. Es sind KEINE Nachkontrollen mehr zwingen notwendig.

Wichtige Informationen zur Nachkontrolle einer Haltverbotszone
:

Nach der Einrichtung einer Haltverbotszone, sind weitere Überprüfungen (mindestens 2 Nachkontrollen) des ordnungsgemäßen Zustandes der Haltverbotsbeschilderung zeitnah zum Gültigkeitszeitraum durchzuführen.

Das bedeutet: Es muss 1 Tag sowie 2 Tage vor dem Termin eine Überprüfung mit schriftlichen Protokoll stattfinden.


Um im Rahmen eines Abschleppverfahrens nachzuweisen, wann und von wem eine Nachkontrolle erfolgte, sind Überprüfungszeitpunkt, der Name der Kontrollperson und die Überprüfungsergebnisse schriftlich zu protokollieren. Wenn Sie die Nachkontrollen selbst durch führen, können Sie das Dokument ganz unten kostenlos runterladen.

Wichtig: Befinden sich zum Zeitpunkt der Nachkontrollen keine Fahrzeuge in der Haltverbotszone, ist dies ebenfalls zu vermerken.

Wurden die Nachkontrollen sowie die Schilderkontrollen nicht durchgeführt wird die Polizei die Fahrzeuge nur dann abschleppen, wenn der Erlaubnisnehmer der Verkehrsrechtlichen Anordnung aller anfallender Kosten schriftlich gegenüber der Polizei erklärt.


Es werden folgende Dokumente benötigt:

Vornotierungsliste

Genehmigung

Schriftliche Protokolle für die Nachkontrollen




- > Dokument Nachkontrolle zum Download < -


zurück


 


Stand: 08.07.2023