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Nebenbestimmungen für eine Halteverbotszone
Wichtige Informationen bzw Auszug der Nebenbestimmungen bei einer Halteverbotszone in München:
Halteverbotsschilder dürfen erst nach Erhalt der Anordnung aufgestellt werden.
Die Verkehrsrechtliche Anordnung ist zur Einsichtnahme VOR ORT bereitzuhalten.
Haltverbotsschilder sind unter Einhaltung eines Schrammbordes von mindestens 30 cm zum Fahrbahnrand zu errichten. Sofern ein Radweg neben der Fahrbahn verläuft, sind die Halteverbotsschilder auf dem Gehweg zu errichten. (NICHT AUF DER STRASSE)
Die Halteverbotsschilder sind nach Ablauf der genehmigten Geltungsdauer unverzüglich zu entfernen. Nicht bzw. nicht mehr benötigte Halteverbotszeichen sind durch Umdrehen (180°) oder Abdecken außer Kraft zu setzen.
Behindertenparkplätze, Bus- und Straßenbahnhaltestellen, Taxistandplätze, Feuerwehranfahrszonen sowie Feuerwehranfahrten sind ständig freizuhalten.
Hinweise zum Zeitpunkt der Beschilderung angeordneter Halteverbotszonen ist wie folgt zu verfahren:
1. Zwischen dem Tag der Aufstellung der Halteverbotszeichen und dem Tag ihres Inkrafttretens müssen mindestens 3 volle Kalendertage liegen.
2. Um die rechtliche Absicherung für ein Abschleppen von verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen zu gewährleisten, sind zum Zeitpunkt der Aufstellung der Halteverbotsbeschilderung in einer Vornotierungsliste (wird von uns erstellt) zu notieren.
- Welche Fahrzeuge (Kennzeichen, Fahrzeugmarke, Fahrzeugfarbe, Ventilstand des gehwegseitigen Vorderrades) in der vorgesehenen Halteverbotszone abgestellt sind.
- Wichtig: Befinden sich dort zum Zeitpunkt der Schilderaufstellung sowie Nachkontrolle keine Fahrzeuge, ist das ebenfalls zu vermerken.
- Wann und von wem (Name der feststellenden Person) die Halteverbotsschilder aufgestellt bzw. Nachkontrolliert wurden.
Nach der Einrichtung einer Halteverbotszone, sind weitere Überprüfungen (mindestens 2 Nachkontrollen) des ordnungsgemäßen Zustandes der Halteverbotsbeschilderung zeitnah zum Gültigkeitszeitraum durchzuführen. Um im Rahmen eines Abschleppverfahrens nachzuweisen, wann und von wem eine Nachkontrolle erfolgte, sind Überprüfungszeitpunkt, der Name der Kontrollperson und die Überprüfungsergebnisse schriftlich zu protokollieren. Ganz unten können Sie das Dokument kostenlos runterladen.
Wichtig: Befinden sich zum Zeitpunkt der Nachkontrolle keine Fahrzeuge in der Halteverbotszone, ist dies ebenfalls zu vermerken.
Wurde die Nachkontrolle bzw. Schilderkontrolle nicht durchgeführt wird die Polizei die Fahrzeuge nur dann abschleppen, wenn der Erlaubnisnehmer der Anordnung aller anfallender Kosten schriftlich gegenüber der Polizei erklärt.
Bevor Sie die Polizei rufen, halten Sie folgende Dokumente bereit:
Vornotierungsliste (Einrichtung einer Halteverbotszone)
Verkehrsrechtliche Anordnung
Mindestens 2 schriftliche Protokolle für die Nachkontrollen (keine Pflicht mehr)
Wurde die Verkehrsrechtliche Anordnung Ihrer Halteverbotszone durch uns beim Ordnungsamt beantragt, befindet sich die Vornotierungsliste sowie evtl. die Genehmigung unter dem Verkehrszeichen im Zusatzschild (Gelbe Tasche mit Klettverschluss wo die Zeitangabe steht). Bitte verschliessen Sie die Tasche wieder, da sonst die Papiere evtl. Nass werden könnten.
Bitte schauen Sie beim Verkehrsschild das nähe der Haustüre steht.