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Nachkontrolle einer Haltverbotszone
Wichtige Informationen zur Nachkontrolle einer Haltverbotszone:
Ab Anfang des Jahres 2023 hat das Ordnungsamt die Nachkontrollen nicht mehr zur Pflicht erklärt. Wir empfehlen aber trotzdem diese durch zu führen.
Um im Rahmen eines Abschleppverfahrens nachzuweisen, wann und von wem eine Nachkontrolle erfolgte, sind Überprüfungszeitpunkt, der Name der Kontrollperson und die Überprüfungsergebnisse schriftlich zu protokollieren. Ganz unten können Sie das Dokument kostenlos runterladen.
Wichtig: Befinden sich zum Zeitpunkt der Nachkontrolle keine Fahrzeuge in der Haltverbotszone, ist dies ebenfalls zu vermerken.
Bevor Sie die Polizei rufen, halten Sie folgende Dokumente bereit:
Bevor Sie die Polizei rufen, halten Sie folgende Dokumente bereit:
Vornotierungsliste
Genehmigung
Schriftliche Protokolle für die Nachkontrollen
Wurde die Verkehrsrechtliche Anordnung Ihrer Haltverbotszone durch uns beim Ordnungsamt beantragt, befindet sich die Vornotierungsliste sowie Genehmigung (wenn nicht per E-Mail erhalten) unter dem Verkehrszeichen im Zusatzschild (Gelbe Tasche mit Klettverschluss wo die Zeitangabe steht).
Wurde die Verkehrsrechtliche Anordnung Ihrer Haltverbotszone durch uns beim Ordnungsamt beantragt, befindet sich die Vornotierungsliste sowie Genehmigung (wenn nicht per E-Mail erhalten) unter dem Verkehrszeichen im Zusatzschild (Gelbe Tasche mit Klettverschluss wo die Zeitangabe steht).
Die Protokolle der Schilder,- und Nachkontrollen sind ebenfalls im Zusatzschild.
Bitte schauen Sie beim Verkehrsschild das nähe der Haustüre steht, hinter dem Zeitdokument.
Informationen zu den Nebenbestimmungen.
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